Zahnzusatzversicherung mit
vorhandenem Zahnersatz / Kronen

  • Worauf sollte man achten, wenn man schon Zahnersatz hat?
  • Zahnversicherung trotz vorhandener Kronen & Brücken?
  • Viele gute Angebote sind auch mit Zahnersatz realisierbar
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

Haben Sie schon einige ältere Inlays, Kronen oder Brücken im Mund? In diesem Fall ist eine Zahnzusatzversicherung sicherlich sinnvoll, da auch der beste Zahnersatz irgendwann nach vielen Jahren erneuert werden muss. Und dann wird es teuer.

Wer bereits viel vorhandenen Zahnersatz hat, sollte darauf achten, eine möglichst leistungsstarke Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Denn hohe Kosten sind in diesem Fall absehbar und eine gute Versicherung damit absolut sinnvoll. Das gilt vor allem, wenn der Zahnersatz bereits deutlich älter als 10 Jahre ist.

Frau bei Zahnersatz Beratung

Zahnzusatzversicherung mit Zahnersatz & Kronen - Checkliste

  • Wer viele Kronen oder Brücken im Mund hat, weiß dass hohe Kosten auf ihn zukommen
  • Je älter der vorhandene Zahnersatz, desto eher ist mit einer Erneuerung zu rechnen
  • Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung ist umso wichtiger & sinnvoller
  • Achten Sie bei älterem Zahnersatz auf eine anfänglich starke Summenstaffel im Tarif

Die 4 besten Zahnzusatzversicherung mit vorhandenem Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken)

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Concordia zahn sorglos Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Allianz MeinZahnschutz 100 UKV ZahnPrivat Premium
Tarifname zahn sorglos Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge MeinZahnschutz 100 ZahnPrivat Premium
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-1912,82 €
20-2917,86 €
30-3925,78 €
40-4934,80 €
50-5946,14 €
60-6956,15 €
70-7957,83 €
80-8942,25 €
90-10021,59 €
AlterBeitrag
0-2016,30 €
21-3021,25 €
31-4034,25 €
41-5045,45 €
51-6062,15 €
61-10073,15 €
AlterBeitrag
0-2017,47 €
21-3018,77 €
31-4029,88 €
41-5041,73 €
51-6056,93 €
61-10065,63 €
AlterBeitrag
0-1917,87 €
20-2915,86 €
30-3925,92 €
40-4942,08 €
50-5957,91 €
60-10074,78 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 100% 90%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 100% 100% 90%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 100% 100% 90% max. 108€ pro Jahr
Versiegelung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 100% 100% 90% max. 108€ pro Jahr
Füllungen 100% 100% 100% 90%
Wurzelbehandlung 100% 100% 100% 90%
PA-Behandlung 100% 100% 100% 90%
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif Concordia zahn sorglos sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
2. Versicherungsjahr3.000€
3. Versicherungsjahr4.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 9.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.250€
2. Versicherungsjahr2.500€
3. Versicherungsjahr3.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 7.250€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
2. Versicherungsjahr2.000€
3. Versicherungsjahr3.000€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 6.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Achtung:


Der Tarif Zahn Sorglos besteht aus verschiedenen Bausteinen.


Für die Bausteine ZT+ZB gilt eine 8-monatige Wartezeit - die volle Leistungsbegrenzung steht daher erst nach Ablauf von 8 Monaten zur Verfügung.


Sofort nach Vertragsabschluss leistet nur der Baustein ZahnPlus ohne Wartezeit. D.h. direkt nach Vertragsabschluss stehen im 1. Kalenderjahr maximal 750€ zur Verfügung bzw. ab dem 2. Kalenderjahr 1.500€.

Ja, die Leistungen im Tarif Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr150€
1. - 2. Versicherungsjahr300€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.500€
1. - 3. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif UKV ZahnPrivat Premium sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr900€
1. - 2. Versicherungsjahr2.700€
1. - 3. Versicherungsjahr5.400€
1. - 4. Versicherungsjahr8.100€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
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Wichtig bei vorhandenem Zahnersatz: die anfängliche Staffel / Leistungsbegrenzung

Besonders wichtig für Menschen mit vorhandenem Zahnersatz sind die anfänglichen Leistungsbegrenzungen. Wer schon einige Kronen oder Brücken hat und damit rechnet, dass diese irgendwann saniert werden müssen, kann oftmals nicht genau einschätzen, wann dies der Fall sein wird.

Sollten schon in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss Kronen oder anderer Zahnersatz erneuert werden müssen, sollte die Zahnzusatzversicherung dafür schon möglichst viel abdecken. Beim Abschluss sollte man daher darauf achten, eine Versicherung mit möglichst guter Summenstaffel zu wählen - optimalerweise findet man sogar eine Zahnzusatzversicherung ohne Leistungsbegrenzung.

Die Summenstaffel (oder auch anfängliche Leistungsbegrenzung genannt) begrenzt die maximal möglichen Leistungen während der ersten Jahre nach Vertragsabschluss. Meist gelten diese Begrenzungen über einen Zeitraum von 3, 4 oder 5 Jahren.

Die Höhe der Beträge ist je nach Tarif sehr unterschiedlich. Manche Anbieter (z.B. ERGO oder der Münchener Verein) erstatten für Zahnersatz in den ersten Jahren nur sehr wenig und sind daher nicht geeignet für Menschen mit vielen Kronen oder Brücken.

Andere Anbieter hingegen, z.B. die Barmenia, R+V, UKV, Bayerische oder DFV haben auch in den ersten Jahren hohe Leistungen und sind daher wesentlich interessanter.

 

Annahmebedingungen - wie Versicherungen mit vorhandenem Zahnersatz umgehen

Wie Versicherungen mit vorhandenem Zahnersatz im Rahmen der Annahmerichtlinien umgehen, ist sehr unterschiedlich. Die meisten Anbieter fragen im Antrag für eine Zahnzusatzversicherung glücklicherweise gar nicht nach, ob man Zahnersatz hat oder wie viele Kronen, Brücken oder Implantate vorhanden sind.

Die meisten Anbieter beschränken sich auf die Abfrage fehlender Zähne oder laufenden Behandlungen. Einige fragen nach Parodontalerkrankungen oder nach dem Tragen einer Aufbissschiene. Nach vorhandenem Zahnersatz fragen eher wenige Versicherungen.

Wer viele Kronen oder Brücken hat, sollte sich vor Abschluss den Antrag genau anschauen. Sollte der Anbieter nach der Anzahl ersetzter Zähne fragen, wie das zum Beispiel die INTER, die Continentale, die Signal-Iduna oder die Württembergische tun, dann sollte man sich fachkundig beraten lassen, um nicht im Rahmen einer Antragstellung abgelehnt zu werden. Meist sind andere Angebote vorzuziehen, wo es entweder gar keine Gesundheitsfragen oder deutlich einfachere gibt.

Die Continentale oder die INTER beispielsweise fragen in ihrem Antrag sogar, wie viele der vorhandenen Kronen und Brücken älter als 10 Jahre sind. Da wird es dann für viele Menschen schon wirklich schwer eine solche Frage zu beantworten, wenn z.B. manche Kronen 11 Jahre alt sind und andere wiederum 9 - wer weiß das nach so langer Zeit schon genau.

Die Gefahr, hier die vorvertragliche Anzeigepflicht zu verletzen und falsche Angaben zu machen, ist sehr groß. Man sollte daher eher auf Anbieter ausweichen, die im Antrag nicht nach Zahnersatz fragen. Besonders interessant ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen, wenn man schon viele Kronen oder Brücken hat.

Tipp: wenn Ihnen vom Zahnarzt bereits eine umfangreiche Sanierung der Zähne angeraten oder empfohlen worden ist, sollten Sie sich auch mit unserem Ratgeber Zahnzusatzversicherung Sofort befassen.

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